Allgemeine Geschäftsbedingungen
A.
Allgemeine Bestimmungen für Design-Leistungen
B. Besondere Regelungen beim Abschluss von Web-Hosting-Verträgen
Heilbronn, 01.04.2005
Teil A. – Allgemeine Bestimmungen für Design-Leistungen
1 Geltungsbereich
1.1 NETZREKLAME, Peter Klett (im folgenden NETZREKLAME genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2 NETZREKLAME ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von NETZREKLAME. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden die geänderten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist NETZREKLAME berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
2 Leistungen
2.1 Die Leistungen von NETZREKLAME werden individualvertraglich vereinbart. Weitere Primärleistungspflichten als die Vereinbarten bestehen nicht.
2.2 Sollte einer der Vertragspartner während der Arbeit feststellen, dass die Ausführung des Auftrags tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist er verpflichtet, dies dem jeweils anderen Partner sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden abzüglich des bisher entstanden Aufwands dem Kunden gutgeschrieben.
3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde unterstützt NETZREKLAME bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
3.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat NETZREKLAME im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese NETZREKLAME umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass NETZREKLAME die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
3.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
4 Leistungsänderungen
4.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von NETZREKLAME zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich (z.B. per E-Mail) gegenüber NETZREKLAME äußern.
4.2 NETZREKLAME prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird NETZREKLAME dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.
4.3 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
4.4 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. NETZREKLAME wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
4.5 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung von NETZREKLAME berechnet.
4.6 NETZREKLAME ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von NETZREKLAME für den Kunden zumutbar ist.
5 Vergütung
5.1 Die Vergütung von NETZREKLAME erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von NETZREKLAME, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. NETZREKLAME ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von NETZREKLAME erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
5.2 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von NETZREKLAME getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von NETZREKLAME für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
5.3 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann NETZREKLAME eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,-- Euro erheben.
5.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen für Design-Leistungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Termine / Lieferung
7.1 Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. NETZREKLAME ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Fertigstellung möglichst genau einzuhalten.
7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat NETZREKLAME nicht zu vertreten und berechtigen NETZREKLAME, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. NETZREKLAME wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
7.3 Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn alle im Vertrag definierten Leistungen erbracht und a) bei Druckerzeugnissen die Druckdaten an den Kunden oder eine Druckerei übergeben sind oder b) bei Internet-Projekten, die Webseiten auf einen Internet-Server überspielt und allgemein zugänglich sind.
8 Zahlung
8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
8.2 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. NETZREKLAME kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8.3 Handelt es sich bei der erbrachten Leistung um ein Internet-Projekt (Web-Design), ist NETZREKLAME nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung berechtigt, bereits auf einen Internet-Server überspielte Webseiten für die Dauer des Verzuges zu sperren, bzw. die Web-Site vorübergehend wieder in ihren Zustand vor Projektbeginn zurück zu setzen.
9 Rechte
9.1 Falls vertraglich nicht anders vereinbart, gewährt NETZREKLAME dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
9.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist falls nicht anders vereinbart unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt die Leistungen an Dritte zur Nutzung weiterzugeben, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
9.3 Entwicklungsdateien (z.B. Grafik- und Kreativdateien) sind falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Auf Wunsch kann der Kunde diese Dateien jedoch im Rahmen eines Lizenzvertrags mit entsprechender Vergütung erwerben.
10 Schutzrechtsverletzungen
10.1 NETZREKLAME stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird NETZREKLAME unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde NETZREKLAME nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
10.2 Der Freistellungsanspruch gilt nicht für (Bild-, Ton-, Text- o.ä) Materialien, die NETZREKLAME für die Vertragsdurchführung vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
10.3 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf NETZREKLAME – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
11 Haftung
11.1 NETZREKLAME haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet NETZREKLAME nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
11.2 Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11.3 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Vergütung, maximal jedoch auf 2.000,-- Euro begrenzt.
11.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von NETZREKLAME.
12 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn NETZREKLAME diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
13 Geheimhaltung
13.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
13.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
13.3 Dieser Vertrag kann keinesfalls dahingehend ausgelegt werden, dass NETZREKLAME gehindert wäre, sich an anderen Projekten gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung zu beteiligen oder vergleichbare Leistungen für andere Kunden zu erbringen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
13.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4 NETZREKLAME darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. NETZREKLAME darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
14.5 NETZREKLAME ist berechtigt, auf allen Werken die aus einer Leistung von NETZREKLAME entstehen, auf die Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
14.6 Werden im Rahmen eines erweiterten Nutzungsrechts von NETZREKLAME erbrachte Leistungen von Geschäfts- bzw. Kooperationspartnern des Kunden übernommen, so sind diese verpflichtet, auf die Leistung durch NETZREKLAME in ausreichender Art und Weise hinzuweisen, insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen, erfordern jedoch ein Bestätigung durch NETZREKLAME, die ebenfalls per E-Mail erfolgen kann.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heilbronn.
Teil B. – Besondere Regelungen beim Abschluss von Hosting-Verträgen
Haben die Parteien einen Web-Hosting-Vertrag abgeschlossen, gelten ergänzend und bei Kollision vorrangig folgende Regelungen:
16. Allgemeines
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt, die ergänzend gelten.
17 Leistungen / Pflichten
17.1 NETZREKLAME gewährleistet eine Erreichbarkeit der vermittelten Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NETZREKLAME liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. NETZREKLAME kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
17.2 Jedes Web-Hosting-Paket enthält ein definiertes Inklusive-Datentransfervolumen pro Monat. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird NETZREKLAME im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. Der Kunde kann gegenüber NETZREKLAME schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
17.3 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
17.4 Der Kunde verpflichtet sich, von NETZREKLAME zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber NETZREKLAME bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber NETZREKLAME widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von NETZREKLAME nutzen, haftet der Kunde gegenüber NETZREKLAME auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
17.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von NETZREKLAME abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von NETZREKLAME oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von NETZREKLAME erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
18 Domainregistrierung / Freistellung / Domainstreitigkeiten
18.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird NETZREKLAME im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. NETZREKLAME hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. NETZREKLAME übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
18.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde NETZREKLAME, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
18.3 Für den Fall, dass NETZREKLAME nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains, die Registrierung einer Sub-Level-Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist NETZREKLAME berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
18.4 NETZREKLAME ist berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain.
18.5 Werden von Dritten gegenüber NETZREKLAME Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist NETZREKLAME berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.
18.6 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch NETZREKLAME verschuldet worden ist.
18.7 Sind .de-Domains Bestandteil dieses Vertrags, so sind die Registrierungsbedingungen, die Registrierungsrichtlinien sowie die Direktpreisliste der DENIC Teil dieses Vertrags. Diese können unter www.denic.de abgerufen werden.
19 Preise und Zahlung
19.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
19.2 NETZREKLAME ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
19.3 NETZREKLAME ist berechtigt, die Preise für das Web-Hosting jederzeit zu ändern. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt NETZREKLAME die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet NETZREKLAME Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren.
20 Kündigung Hosting-Pakete / Zusatzdomains
20.1 Alle NETZREKLAME Hosting-Pakete und eventuell gebuchte, optionale Zusatzfunktionen können mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Zuviel bezahlte Beträge werden zurückerstattet.
20.2 Zusätzlich gebuchte Domains können jederzeit gekündigt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der vorausbezahlten Registrierungsgebühren besteht nicht.
20.3 Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, die auch durch Telefax als gewahrt gilt.
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